PKV-Lexikon zum Thema private Krankenversicherung:
Versicherungspflicht in der Krankenkasse
Die Krankenversicherungspflichtgrenze bestimmt darüber, ob in der Krankenversicherung Versicherungspflicht oder Versicherungsfreiheit besteht.
Die Versicherungspflichtgrenze entspricht 75 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie ist dynamisiert und paßt sich dadurch jährlich der Lohn- und Gehaltsentwicklung an. Näheres siehe "Jahresarbeitsentgeltgrenze".